Der Feuerlöscher - seit eh und je die erste Hilfe und Wunderwaffe gegen kleinere Brände. Bei uns bekommen Sie alle gängigen Löscher:
Tragbare und fahrbare Feuerlöschgeräte sind zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vorgesehen.
Feuerlöscher enthalten Löschmittel, die durch Dauerdruck oder bei der Inbetriebnahme erzeugten Druck durch das anstechen der Treibgasflasche ausgestoßen werden. Der Wartungsintervall muss spätestens nach 24 Monaten erfolgen. Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung muss alle 5 Jahre durchgeführt werden, in der Regel passiert dieses aber alle 4 Jahre bei der turnusmäßigen Wartung.
Es gibt auf Grund der Löschmittel unterschiedliche Feuerlöscher:
Pulverfeuerlöscher
Bekämpft die Brandklassen A B C und ist somit für fast alle Einsatzgebiete geeignet. Wegen der Hohen Verschmutzung durch das Pulver wird er hauptsächlich in der Industrie eingesetzt.
Wasserfeuerlöscher
Bekämpft nur die Brandklasse A (Glut bildende feste Stoffe wie z.B. Holz), dieses funktioniert durch einen Kühleffekt des Wassers bis zu einer gewissen Hitzeentwicklung der Glut. Mit dem Wasserfeuerlöscher kann man, wenn auf dem Gerät gekennzeichnet auch elektrische Brände bis 1000 V bei einem Mindestabstand von 3 metern löschen. Das gewährleistet die verbaute Löschdüse die keinen durchgehenden Wasserstrahl sondern viele Wassertropfen heraussprüht. Der Schaden beim löschen mit einem Wasserfeuerlöscher ist verhältnismäßig gering bei max. 9 l Wasser welches sich in dem Feuerlöscher befindet.
Schaumfeuerlöscher
Bekämpft die Brandklassen A B (B= füssigkeitsbrände wie Farben, Lacke) und das sehr effektiv weil der Schaumfeuerlöscher besser in dichte Stoffe eindringt, da durch das Schaummittel die Oberflächenspannung des Wassers reduziert wird. Für die Handhabung des Schadens nach dem Löschversuch und das Löschen von elektronischen Bränden gilt das gleiche wie für Wasserfeuerlöscher.
Kohlendioxidfeuerlöscher / Co² Feuerlöscher
Bekämpft nur die Brandklasse B, allerdings so dass nach dem Löscheinsatz keine Rückstände des Löschmittels zurückbleiben. Dieser Vorteil ist hauptsächlich entscheident für das Anwendungsgebiet dieses Löschmittels. Es wird hauptsächlich in Laboratorien, an elektrischen Anlagen, in EDV-Anlagen, Autowerkstätten sowie in der Lack- und Lösungsmittelindustrie verwendet, da hier durch andere Löschmittel erhebliche Schäden entstehen können.
Fettbrandfeuerlöscher
Dieser Feuerlöscher gilt als Spezialfeuerlöscher da er in erster Linie zur Bekämpfung von Speiseöl- und Speisfettbränden, z.B. in Küchenbetrieben geeignet ist.
Rufen Sie uns an! Wir statten auch Ihr Unternehmen mit den richtigen und individuell auf Ihre Bedürfnisse hin ausgewählten Feuerlöschern aus!
Wandhydranten sind absperrbare Schlauchanschlusseinrichtungen an fest verlegten Löschwasserleitungen, die entweder dauerhaft unter Wasserdruck stehen ("nass") oder im Bedarfsfall mit Wasser eingespeist werden können ("nass/trocken").
Sie dienen hauptsächlich der Selbsthilfe für den Ersthelfer bei der Brandbekämpfung.
Der Wandhydrant so wie Einspeise- und Entnahmeeinrichtungen müssen spätestens nach 12 Monaten einer Betriebsdruckprüfung unterzogen werden. Hierbei wird der Volumenstrom im Ruhe- und Fließdruck gemessen.
Wir bieten Ihnen Brandschutzunterweisungen mit eigenem Brandschutzsimulator auf Ihrem Firmengelände an. Die Unterweisung beinhaltet einen theoretischen Teil und anschließend eine praktische Unterweisung am Brandsimulator. Hierbei wird jeder Teilnehmer in Aktion gefordert und muss einen Brand eigenständig mittels eines Feuerlöschers löschen.
Abschließend erhält jeder Teilnehmer eine Urkunde und der Betreiber eine Bestätigung der Unterweisung mit einer Teilnehmerliste.
Unsere Brandschutzunterweisungen beinhalten:
Der Brandschutzsimulator kann folgende Situationen nachstellen:
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann zögern Sie nicht lange und rufen Sie uns an! Dank unserer Brandschutzunterwisung können Sie und Ihre Mitarbeiter im Ernstfall zielgerichtet handeln.
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Rechtliches:
Nach der aktuellen ArbeitsStättenRichtlinie 2.2 Abschnitt 6.1 und 6.2
„Verhalten im Brandfall“
Als Unternehmer sind Sie seit November 2012 laut der ArbeitsStättenRichtlinie 2.2 Absatz 6.1 und 6.2 dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter jährlich für das „Richtige Verhalten im Brandfall“ unterweisen zu lassen.
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Auszug aus der aktuellen ASR 2.2:
6 Betrieb
6.1 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden
Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der
Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in
angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und
Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Gebäuderäumung, siehe auch
ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
- Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -
6.2 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch
Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der
Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA/NRA) sind lebenswichtige Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes im baulichen Bereich.
Sie ermöglichen im Brandfall in den Flucht- und Rettungswegen sowie im Brandraum viele lebensrettende Maßnahmen:
Die Verantwortung des Eigentümers und Betreibers eines Gebäudes zur turnusmäßigen Prüfung, Wartung und Instandhaltung der RWA-Anlagen ist in vielen relevanten Vorschriften hinterlegt wie z.B. der Landesbauordnung DIN 18232 und der VdS-Richtlinie 2098.
Wartung und Instandhaltung von RWA-Anlagen müssen nach den geltenden Vorschriften spätestens alle 12 Monate durchgeführt werden.
Wir warten sämtliche Typen von Rauch-Abzugs-Anlagen, die sich in elktrischen, pneumatischen und pyrotechnischen Anlagen unterscheiden. Auch die Sanierung einer Anlage ist mit uns realisierbar.
Text folgt in Kürze...
Brandschutz kostet Geld. Das stimmt. Noch viel mehr kostet es allerdings, wenn es einmal brennt. Der noch immer weit verbreitete sorglose Umgang mit dem Brandschutz ist leider brandgefährlich – und kostet im schlimmsten Fall Menschenleben.
Doch nicht nur Menschenleben sind von Feuer bedroht. Auch die Existenz eines Unternehmens ist direkt auf vorbeugenden Brandschutz angewiesen – damit Sie im Schadensfall am Ball bleiben können.
Die Frage nach der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten sollte daher in jedem Fall mit JA beantwortet werden.
Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten
Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten:
Der Tätigkeitsschwerpunkt eines Brandschutzbeauftragten liegt ganz klar beim vorbeugenden Brandschutz. Hierzu zählen:
Beratung eines Unternehmens, um optimale und individuelle Brandschutzlösungen umzusetzen
Gefährdungsbeurteilung eines Unternehmens durch regelmäßige Begehung aller Räumlichkeiten
Schulung der Mitarbeiter für korrektes und selbstbewusstes Verhalten im Schadensfall
Erstellung eines Alarmplans und einer Brandschutzordnung
Ermitteln von möglichen Brand- und Explosionsgefahren innerhalb eines Unternehmens
Brandschutzbeauftragte können auch eine Vermittlerrolle zwischen Unternehmen und Behören einnehmen
Fragen Sie sich als Unternehmer daher besser nicht, ob Sie einen kompetenten Berater zum Thema Brandschutz an Ihrer Seite haben möchten. Vereinbaren Sie lieber direkt einen Termin mit uns.
Wir kümmern uns drum!
Text folgt in Kürze...
Tür- und Torfeststellanlagen sind Einrichtungen zum Trennen einzelner Brandabschnitte in Gebäuden/Hallen.
Die Feststellanlage schließt sich im Fall von Rauchentwicklung automatisch, um so Rauch- und Feuerverbreitung für einen gewissen Zeitraum zu verhindern. Zudem verhindert sie ein Fehlverhalten wie Verkeilen oder Festbinden der Tür.
Einmal im Monat muss die Feststellanlage vom Betreiber auf ihre Funktion überprüft werden. Dies wird im Prüfbuch dokumentiert. Darüber hinaus erfolgt spätestens alle 12 Monate nach Zulassungsbescheid eine Prüfung durch einen Sachkundigen.
Ziel des baulichen Brandschutzes ist es, die Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern, Fluchtwege zu sichern und Schäden gering zu halten.
Bei z.B. Rohr-/Kabelverlegungen durch einzelne Brandabschnitte müssen die entstandenen Öffnungen anschließend fachmännisch mit zertifizierten Materialien verschlossen und gekennzeichnet werden. Hierzu gehören Weichschotts, Mörtelschotts, Verkofferungen und Abschottungen von Leitungen und Rohren.
Brandschutzklappen sind Bestandteil von Lüftungsanlagen und dienen zur automatischen Absperrung. Sie verhindern im Brandfall eine Brand- und Rauchübertragung in die unterschiedlichen Brandabschnitte.
Der Einbau von Brandschutzklappen muss die Wartung sowohl von innen als auch von aussen möglich machen.
Brandschutzklappen unterliegen einer jährlichen Prüfung durch ein Fachunternehmen.
ADR? Was ist das überhaupt?
Innerhalb der Grenzen der EU gelten für Gefahrguttransporte die Bestimmungen des ADR. Die Abkürzung ADR steht für das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route).
Das ADR ist ein komplexes Gefahrgut-Regelwerk. Es umfasst etliche Vorschriften für die Klassifizierung, die Verpackung, die Kennzeichnung und die Dokumentation von Gefahrgütern. Zudem definiert es Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Gütern während des Transports. Auch für die Ladungssicherung und die eingesetzten Fahrzeuge definiert das ADR genaue Vorschriten.
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"Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahn, Binnenschiff umfasst oder im Rahmen dieser Tätigkeit verpackt, belädt, befüllt oder entlädt, muss einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) bestellen (ADR, Abschnitt 1.8.3)."
Aufgaben unserer ADR Gefahrgutbeauftragten:
Unsere Gefahrengutbeauftragten behalten den Überblick über die Einhaltung aller Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung
Wir beraten Ihr Unternehmen über geeignete Maßnahmen, damit Sie ohne großen Aufwand alle Gefhargutvorschriften einhalten können
Wir erstellen für Sie Jahresberichte über die Maßnahmen Ihres Unternehmens hinsichtlich der Beförderung gefährlicher Güter
Zusätzlich haben wir auch ADR Gefahrgutartikel und -koffer in unserem Sortiment und stets lagernd vorrätig.
Rufen Sie uns an! Wir kümmern uns drum!
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